Berufsrechtliche Regelungen Notar
Die zuständige Aufsichtsbehörde der in Berlin ansässigen Notare ist die Präsidentin/der Präsident des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, und die Präsidentin/der Präsident des Kammergerichts, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin.
Die Tätigkeit des Notars unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regeln: