Kompetenz Erfahrung Engagement

Berufsrechtliche Regelungen Notar

Die zuständige Aufsichtsbehörde der in Berlin ansässigen Notare ist die Präsidentin/der Präsident des Landgerichts Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, und die Präsidentin/der Präsident des Kammergerichts, Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin.

Die Tätigkeit des Notars unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regeln:

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