Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Notare sind aufgrund der Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 19 a BNotO.
Hinweis gemäß § 33 BDSG
Personenbezogene und sonstige Daten werden zur Bearbeitung dieser Angelegenheit in unserer EDV gespeichert.